Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen:

  1. Erlebnispädagogisch betreute Bewegungs- und Kooperationsspiele für Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, z.B. Kindergartengruppen, Schulklassen und Jugendgruppen zur Förderung der individuellen Entwicklung und von gruppenbezogenen Lernprozessen.
  2. Jugendarbeit und -bildung durch erlebnispädagogisch betreute Angebote aus dem Feld
    erfahrungs- und handlungsorientierten Lernens zur Förderung sozialer Kompetenzen von Jugendlichen, insbesondere zur Bildung von Konfliktfähigkeit und zur Gewaltprävention
    sowie der Förderung der Ausbildungsreife, wie z.B. Maßnahmen im Seilgarten, Kooperationsübungen, Gesprächs- und Reflexionsübungen.
  3. Allgemeine und berufliche Bildungsangebote mit erlebnis- und handlungsorientiertem Lernansatz für Heranwachsende und Erwachsene, z.B. zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie der Kooperations- und Teamkompetenz.
  4. Erlebnispädagogisch betreute Freizeit- und Spielangebote für Kinder und Jugendliche, z.B. zur Förderung kindgerechter Entwicklung bzw. Entfaltung persönlicher und sozialer Kompetenzen.
  5. Pädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene zur Förderung interkultureller Wahrnehmung, Verständigung und Toleranz.
  6. Fortbildungsmaßnahmen für im pädagogischen Bereich tätige Fachkräfte und Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die im Bereich von Bildung, Kinder- und Jugendarbeit bzw. -hilfe tätig sind.
  1. Die Games and Ropes GmbH fühlt sich den allgemein anerkannten Werten und Grundsätzen der Erlebnispädagogik verpflichtet.
  2. Als pädagogisch tätige Gesellschaft bekennt sie sich zu dem im Grundgesetz verankerten Schutz unantastbarer Menschenwürde, unabhängig von Geschlecht, den persönlichen Fähigkeiten, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sonstigen Orientierungen.
  3. Die für die Gesellschaft Tätigen erachten den Menschen als ein soziales und individuelles Wesen, dessen Lebensentwürfe zu achten sind. Unterstützung von Menschen ist immer als individuelle Unterstützung zu gestalten und zielt insbesondere darauf ab, soziale Beziehungen lebensdienlich zu gestalten. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt und ernst genommen. Das beinhaltet das Recht auf Eigenverantwortung, mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, diese jederzeit wahrzunehmen; die Rechte Anderer bleiben davon unbeschadet.
  4. Im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzt sich die Gesellschaft für die Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ein.
  5. Die Gesellschaft schließt sich der grundlegenden Orientierung an, dass jedem Menschen möglichst umfassende Entwicklung seiner Potentiale ermöglicht wird. Die für sie Tätigen betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Seele und Geist integriert. Alle unterstützenden Bemühungen insbesondere für Kinder und Heranwachsende müssen sich an dieser Voraussetzung orientieren.
  6. „Bildung soll auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie soll Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern.“ (UNESCO-Empfehlung, 1974)
  7. Die Gesellschaft strebt die Vermittlung sozialer Haltungen und demokratischer Werte im Sinne des Grundgesetzes an. Die Gesellschaft versteht ihre Tätigkeit als Beitrag bürgerschaftlichen Engagements und unterstützt in demokratischer Verantwortung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Charta der Vereinten Nationen und der Menschenrechtskonventionen alle Bestrebungen, welche die individuellen und sozialen Grundlagen für das friedliche Zusammenleben der Menschheit schaffen helfen und dadurch der Überwindung des Unfriedens dienen. Sie ist an keine Weltanschauung, Religion oder Partei gebunden, sondern orientiert sich an den Prinzipien verantwortungsbewusster pädagogischer Arbeit (in Anlehnung Arbeitsgemeinschaft Friedenspädagogik).
  8. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.